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Rentenberatung

Rentenberatung in Füssen

 

In der Stadtverwatung Füssen

 

jeden 1., 2. und 3. Dinestag eines Monats von   8.30 - 12.00 Uhr

                                                            und 13.30 - 15.30 Uhr

 

Terminvereinbarung notwendig

Telefon: 08632 - 903126

 

Hochwasser - Checkliste

 HOCHWASSER – So können Sie sich selbst schützen

Wenn Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen und das Verhalten auf diese Gefahren abzustimmen.

Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswir-kungen solcher Schadensereignisse zu begrenzen. Daneben kann auch jeder Einzelne durch gezielte Vorbereitungen Schäden vermeiden oder vermindern.

Um insbesondere die Gefährdung in Wohnbereichen einschätzen zu können, sollten Sie zunächst die für Sie kritische Hochwassermarke (ggf. über Ihre Gemeinde) abklären. Gleiches gilt für die zu erwartenden Grundwasserstände.

Generell ist zu beachten, dass die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Lebensmit-teln bei Hochwasser und auch nach Ende der unmittelbaren Hochwassergefahr beein-trächtigt oder unterbrochen sein kann.

 

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1. Vor dem Hochwasser:

1.1. Bauvorsorge betreiben:

o Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen

o Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden

o Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichti-gung der Hochwassergefahr planen oder umbauen

1.2. Vorbereitende Maßnahmen treffen:

o Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten ge-fährdeter Räume anschaffen Heizöltank sichern (Verankerung oder Ballastierung gegen Aufschwimmen) und Tanks verwenden, die für "Wasserdruck von außen" geeignet sind (vgl. Merkblatt des bayerischen Umweltministeriums)

o Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten

o Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern

o Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen (z.B. durch "Eva-kuierung" zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone)

o Evakuierung von Tieren planen/vorbereiten

o Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen: Daher mit Nachbarn Not- und Gefahrenzeichen absprechen

o Alle Familienmitglieder über die getroffenen Vorsorgemaßnahmen (v.a. Hauptschalter und Absperrventile, richtiges Verhalten, Dokumentensiche-rung usw.) informieren Mit allen Familienmitgliedern die Aufgabenverteilung im Ernstfall absprechen

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1.3. In Einzelfällen notwendig:

o Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anlegen

o Netzunabhängiges Radio und ausreichend Reservebatterien sicherstellen

o Netzunabhängige Notbeleuchtung sicherstellen

o Netzunabhängige Kochgelegenheit sicherstellen

o "Ersatztoilette" planen

o Notgepäck und Sicherung von Dokumenten vorbereiten

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2. Wenn sich ein Hochwasser ankündigt:

o Aktuelle Wettermeldungen und Hochwassernachrichten und -warnungen über die Rundfunksender, die Videotexttafeln von Fernsehsendern ihres Sendegebiets und ggf. Internet verfolgen

o Gefährdete Gewässer- und Uferbereiche verlassen, Warnungen vor Vorabsen-kungen von Talsperren und Stauanlagen und künstlichen Hochwasserwellen be-achten

o Ggf. Mitbewohner oder Nachbarn, die gerade nicht vor Ort sind, informieren

o Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen

o Wichtige Telefonnummern aktualisieren und griffbereit halten

o Gefährdete Räume leer räumen

o Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten

o Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern bzw. abschalten (Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berück-sichtigen)

o Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen

3. Während des Hochwassers

3.1. Menschenleben vor Sachwerten:

o Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor!

o Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!

o Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!

o Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!

o Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchge-fahr! Gleiches gilt für überflutete/teilüberflutete Straßen: Absperrungen be-achten und Anweisungen der Gemeinde und Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten!

o Auf Hochwasser führenden Gewässern nicht mit Privatbooten „spazieren" fahren (Wellenbildung und Gefahr von Hindernissen)

3.2. Vorsicht bei Kraftfahrzeugen:

o Keine überfluteten Straßen durchfahren! Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; die Betriebstemperatur eines Katalysators liegt

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bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramik-kopfes führen.

o Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keines-falls starten, sondern abschleppen und in Werkstatt überprüfen lassen.

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4. Nach dem Hochwasser:

o Wasserreste und Schlamm entfernen, betroffene Räume jedoch erst leer pum-pen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausrei-chend gesunken ist (Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck)

o Fußbodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle entfernen oder öffnen

o Betroffene Bereiche schnellstmöglich trocknen, um Bauschäden, Schimmelpilz-befall oder anderen Schädlingsbefall zu verhindern

o Beschädigte Bausubstanz überprüfen lassen (Statik)

o Vom Hochwasser betroffene elektrische Geräte und Anlagen vor Inbetriebnahme vom Fachmann überprüfen lassen

o Heizöltanks auf Schäden überprüfen

o Feuerwehr verständigen, wenn Schadstoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Farben, Lacke, Reiniger, Heizöl) freigesetzt wurden. Eigene Maßnahmen (Ölbindemittel) nur in Absprache mit der Feuerwehr vornehmen.

o Räume, in denen gearbeitet wird, gut belüften. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.

o Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren

o Bei dicken Ölschlammschichten in Gärten oder auf Feldern das Landratsamt bzw. das Amt für Landwirtschaft verständigen

o Informationen zu möglichen Badeverboten beachten.

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Ergänzende Hinweise:

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o Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.

o Außerdem erhalten Sie Informationen zum Verhalten bei Hochwasser auch über die Internetadresse des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (http://www.stmi.bayern.de). Sie können auch über E-Mail oder über die angege-bene Adresse angefordert werden.

o Weitere Informationen seitens des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt, Ge-sundheit und Verbraucherschutz (http://www.umweltministerium.bayern.de):

• Ratschläge im Internetangebot des Hochwassernachrichtendienstes: www.hnd.bayern.de

• Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft: „Informationsdienst Über-schwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern": www.bayern.de/lfw/iug

• zur Sicherung von Heizöltanks: www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/download/heizoel.pdf

• Ratschläge für Hochwassergeschädigte: www.stmugv.bayern.de/de/wasser/rat_hoch.htm

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Online-Antrag im Schwerbehindertenrecht

Seit Anfang 2005 besteht in Bayern die Möglichkeit Schwerbehindertenanträge

online zu stellen.

Der Online-Antrag kann unter www.schwerbehindertenantrag.bayern.de 

rund um die Uhr von zu Hause aufgerufen werden.

 

Das Verfahren ist Barrierefrei, sicher (verschlüsselte Übermittlung) und bietet

hohen Bedienerkomfort: Der Antrag ist nach Art eines Interviews aufgebaut, d. h. die gestellten Fragen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt.

Der Schreibaufwand ist auf das absolut notwendige Maß beschränkt, da viele Fragend durch bloßes Ankreuzen oder durch Auswahl in einem Drop-Down-Feld beantwortet werden können. Auf diese Weise können auch die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser aus unserer Ärzte- bzw. Krankenhausdatenbank ausgewählt werden.

Langwieriges Eingeben von Anschriften ist nicht mehr nötig.

 

Über Hyperlinks werden zahlreiche Hilfen mit Erläuterungen angeboten.

Die zuständige Regionalstelle (Versorgungsamt) des Zentrums Bayern Familie und Soziales wird Automatisch bestimmt.

Zum Schluß muss lediglich eine Kurzversion des Antrags (mit Einverständniserklärungen) ausgedruckt und unterschrieben an das Versorgungsamt geschickt werden, da zur rechtswirksamen Antragstellung die Unterschrift des Antragstellers erforderlich ist.

 

Der herkömmliche Papierantrag kann stattdessen natürlich weiterhin verwendet werden.