| Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Lechbruck am See | ||
. | ||
Vom 05.11.2004 | ||
. | ||
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Lechbruck am See vom 08.12.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2001 und 07.03.2002, wird wie folgt geändert: | ||
. | ||
| I. | ||
. | ||
1. § 4 erhält folgende Fassung: | ||
. | ||
§ 4 | ||
Grabnutzungsgebühren und Friedhofsunterhaltsgebühren | ||
. | ||
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für die gesamte Nutzungsdauer (s. § 15 Abs. 3 Friedhofs- und Bestattungssatzung) | ||
. | ||
a) für den Erwerb eines Einzelgrabes | (20 Jahre Nutzungszeit) | 300,00 € |
b) für den Erwerb eines Familiengrabes mit zwei Grabplätzen | (25 Jahre Nutzungszeit) | 450,00 € |
c) für den Erwerb eines Familiengrabes mit mehr als zwei | (25 Jahre Nutzungszeit) | 550,00 € |
Grabplätzen | ||
d) für den Erwerb einer Urnennische | (20 Jahre Nutzungszeit) | 500,00 € |
. | ||
(2) Bei Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes wird | ||
. | ||
a) für ein Einzelgrab | (20 Jahre Nutzungszeit) | 300,00 € |
b) für ein Familiengrab mit zwei Grabplätzen | (25 Jahre Nutzungszeit) | 450,00 € |
c) für ein Familiengrab mit mehr als zwei Grabplätzen | (25 Jahre Nutzungszeit) | 550,00 € |
d) für eine Urnennische | (20 Jahre Nutzungszeit) | 500,00 € |
. | ||
(3) Wird ein Grabnutzungsrecht für eine kürzere als die regelmäßige Nutzungszeit (§ 15 Abs. 3 Friedhofs- und Bestattungssatzung) verlängert, so beträgt die Gebühr pro Jahr der Verlängerung 1/20 bei Reihengräbern bzw. 1/25 bei Familiengräbern der volle Gebühr. | ||
. | ||
(4) Die Friedhofsunterhaltsgebühren betragen pro Jahr | ||
. | ||
a) für Einzelgräber je angefangenen Meter Grabbreite | 10,00 € | |
b) für Familiengräber je angefangenen Meter Grabbreite | 10,00 € | |
c) für Urnennischen | 10,00 € | |
. | ||
2. § 5 erhält folgende Fassung: | ||
. | ||
§ 5 | ||
Höhe der Bestattungsgebühren, Umbettungen | ||
. | ||
Es werden folgende Gebühren erhoben: | ||
. | ||
1. Grabherstellungsgebühren: | 470,00 € | |
a) Öffnen des Grabes | 320,00 € | |
b) Schließen des Grabes | 150,00 € | |
. | ||
2. Herstellungsgebühren für ein Tiefengrab: | 525,00 € | |
a) Öffnen des Grabes | 350,00 € | |
b) Schließen des Grabes | 175,00 € | |
. | ||
3. Herstellungsgebühren für ein Urnengrab: | 225,00 € | |
a) Öffnen des Grabes | 150,00 € | |
b) Schließen des Grabes | 75,00 € | |
. | ||
4. Leichenhausgebühren | 160,00 € | |
5. Leichenträger bei der Beerdigung – je Träger - | 40,00 € | |
6. Kühlvitrine | 50,00 € | |
7. Ausgrabung einer Leiche vor Ablauf der Ruhefrist | ||
zur Umbettung innerhalb des Friedhofes und Wiederbestattung | 1.000,00 € | |
8. Ausgrabung einer Leiche vor Ablauf der Ruhefrist | ||
zur Überführung nach auswärts oder zur Sektion | 500,00 € | |
9. Ausgrabung einer Urne zur Überführung nach auswärts | 225,00 € | |
10. Ausgrabung einer Urne zur Umbettung innerhalb des | ||
Friedhofes und Wiederbestattung | 450,00 € | |
11. Ausgrabung von Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist zur | ||
Überführung nach auswärts einschließlich der Schließung | ||
des Grabes | 450,00 € | |
12. Ausgrabung von Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist zur | ||
Umbettung innerhalb des Friedhofes und Wiederbestattung | 900,00 € | |
13. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden die Bestattungs- | ||
gebühren nach Nummer 1 nur zur Hälfte erhoben | ||
. | ||
3. § 7 erhält folgende Fassung: | ||
. | ||
„§ 7 | ||
Sonstige Gebühren | ||
. | ||
(1) Die Gebühren für das Abräumen eines Grabes werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. | ||
(2) Bei Grabstätten mit vorhandenen Fundamenten wird zusätzlich zum Graberwerb folgende Gebühr erhoben: | ||
. | ||
a) für Einzelgräber | 50,00 € | |
b) für Familiengräber | 100,00 € | |
. | ||
(3) Anonyme Urnenbeisetzung | 300,00 € | |
. | ||
( 4) Für Sonderleistungen, die in dieser Satzung nicht besonders vorgesehen sind, werden die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. | ||
. | ||
| II. | ||
. | ||
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft. | ||
. | ||
. | ||
Lechbruck am See, den 05. November 2004 | ||
Gemeinde Lechbruck am See | ||
. | ||
___________________________ | ||
Dietmar Hollmann | ||
1. Bürgermeister
| ||