Erläuterung zur Zweitwohnungssteuersatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bayerische Landtag hat die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ab 01.08.2004 rechtlich ermöglicht. Eine Zweitwohnungssteuer konnte bisher in allen Bundesländern, außer in Bayern, schon erhoben werden.

Nun hat auch unser Gemeinderat zum 01.01.2005 die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen.

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Lechbruck am See,die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.

Unter persönlicher Lebensführung sind Zwecke der Erholung, der Berufsausübung, der Ausbildung oder Zwecke des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs zu verstehen.

Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Die Zweitwohnungssteuer ist eine Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf (hier das Innehaben einer Zweitwohnung - Wohnwagen etc.) sichtbar wird.

Als Steuer dient sie der Erzielung von Einnahmen durch die Gemeinde, ohne dass für deren Verwendung eine rechtliche Zweckbindung besteht.

Es war dem Gemeinderat durchaus klar, dass bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer diese zu einer weiteren Belastung führen wird. Die allgemeine schlechte finanzielle Situation der Gemeinde, lässt es aber nicht zu auf weitere Einnahmen zu verzichten.

Auch unsere Gäste erwarten doch sicher, dass die Wasserversorgung (z.B. Bau des Wasserhochbehälters)  und die Entsorgung (Bau der Kläranlage) gesichert ist, oder bei einem Brandfall die Feuerwehr zur Stelle ist.

Zweitwohnungssteuer und Kurbeitrag stehen unabhängig nebeneinander.

Gemäß Art. 7 Abs. 1 KAG können Gemeinden, die ganz oder teilweise als Erholungsort , Heilbad oder Kurort anerkannt sind, zur Deckung ihres Aufwandes für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen, einen Beitrag erheben.

Der Kurbeitrag ist dabei die Gegenleistung dafür, dass dem Beitragspflichtigen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist (Wanderwege, Parkanlagen, Eisstadion, Lechhalle, Skilift, Loipe, die Tourist – Information).

Die Gemeinde Lechbruck am See ist seit 26.04.1976 ein anerkannter Erholungsort.

Mit freundlichen Grüssen,

Ihre Gemeinde Lechbruck am See