Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
vom  07.05.2008

 

Die Gemeinde Lechbruck am See
erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
Satzung:


§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem hauptamtlichen ersten Bürgermeister, und
14 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2 Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben     folgende ständige Ausschüsse:

a) den Hauptverwaltungs-, Personal- und Tourismusausschuss, bestehend aus dem   Vorsitzenden und 5  ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5  ehren-amtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c) den Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden  und  5  ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst.  a - c  genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister.            
      Im Rechnungsprüfungsausschuss führt der zweite Bürgermeister den Vorsitz.

(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung,  soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je   20,-- EUR  für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Für die Teilnahme an Sitzungen eines Ausschusses und des Gemeinderats am selben Tag, erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder für beide Sitzungen ein Sitzungsgeld von  30,-- EUR.

(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 7,50 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 7,50 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. 

§  4  Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5  Weitere Bürgermeister

Der zweite Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 6  Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.05.2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts vom  15.11.2007  außer Kraft.

 

Lechbruck am See, 07.05.2008


_______________________________                                    (Siegel)
Helmut Angl
1. Bürgermeister